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Meldung vom 27.05.2025
Sehr geehrte Kunden,
wir möchten Sie informieren, dass bald neue Vorgaben und Fristen für Stromkunden gelten.
Hintergrund ist, dass Lieferantenwechsel zwischen Stromversorgern künftig schneller abgebildet werden sollen.
Nach neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur gelten die neuen Regelungen ab dem 06. Juni 2025.
Diese Regelungen umfassen:
- Künftig keine rückwirkenden Meldungen von Ein- und Auszügen mehr.
Teilen Sie daher Ihrem Stromanbieter bestenfalls so früh wie möglich mit, dass Sie Ihren Vertrag bei Ihrer aktuellen Lieferstelle beenden möchten und umziehen. - Marktlokations-ID (MaLo-ID) als wesentliche Kennung bei Verträgen.
Eine Mitteilung dieser ID bei Vertragswechsel soll ihn reibungsloser gestalten.
Die Marktlokations-Nummer finden Sie ausschließlich auf Ihren Verträgen. Diese elfstellige Nummer befindet sich nicht auf Ihrem Stromzähler. Sie ist ein ähnliches Merkmal, wie Ihre Vertragsnummer, nur dass diese die Lieferstelle bezeichnet, von welcher der Strom aus bezogen wird.
Ihr Mieter wechselt?
- Teilen Sie Ihrem Mieter im Übergabe- und Abnahmeprotokoll die Martklokationsnummer mit, um Probleme bei der Umschreibung zu vermeiden. Aktuell können Sie noch mit der Zählernummer melden, künftig wird jedoch die MaLo-ID bei Nutzerwechseln verlangt.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Mieter – spätestens am Tag des Einzugs bzw. der Übergabe – einen gültigen Stromlieferantenvertrag abgeschlossen hat. Passiert dies nicht, kann es sein, dass der neue Vertrag auf den Eigentümer angemeldet wird.
Interessant für Sie zu wissen:
Die Anpassung der Verordnung trifft nur Stromverträge. Andere Versorgungsverträge sind davon nicht betroffen.
Auch bleiben Ihre Vertragsrahmenbedingungen, wie z.B. die Kündigungsfrist davon unberührt.
Mit freundlichem Gruß
Ihre WEBAU Weiden
Meldung vom 15.11.2024
Sehr verehrte Kunden,
gerne möchten wir Sie über die aktuellen Themen auf dem Laufenden halten.
Daher erhalten Sie nachstehend einen kurzen Überblick über die neuesten Änderungen für Ihre Heizkostenabrechnung.
Änderung der Heizkostenverordnung und gesetzliche Anpassungen im Überblick
- Umrüstung auf fernablesbare Messgeräte bis 2026
Bis zum 01.01.2026 sind alle Messgeräte verpflichtend auf Fernauslesbarkeit umzurüsten. Dies bringt erhebliche Vereinfachungen für die Abrechnung: Es sind keine Ablesungen durch Dienstleister oder das Betreten der Wohnungen mehr erforderlich, was die Bearbeitung vereinfacht und beschleunigt. - Verpflichtung zurmonatlichen Verbrauchserfassung
Für Immobilien, in denen die Heizkostenmessgeräte bereits vollständig auf Funktechnologie umgerüstet sind, gilt ab sofort die Pflicht zur monatlichen Verbrauchserfassung und -information. Dies bietet Mietern die Möglichkeit, ihren Energieverbrauch in kürzeren Abständen nachzuverfolgen und gegebenenfalls zu regulieren, was zu einem bewussteren Umgang mit Heizenergie beitragen kann.
- CO₂-Abgabe für Vermieter bei fossilen Brennstoffen
Mit Inkrafttreten der CO₂-Umlage seit dem 01.01.2023 sind Vermieter bei der Verwendung fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas verpflichtet, einen gestaffelten Anteil der CO₂-Abgabe zu übernehmen.
Diese Belastung steigt jährlich und wird direkt in die Heizkostenabrechnung integriert.
Dadurch sollen die Anreize zur Nutzung klimaschonender Energien erhöht und Mieter bei steigenden CO₂-Kosten entlastet werden. Dies ist für Vermieter, die Ihre Wohnungen nicht selbst nutzen, besonders wichtig. - Preisentwicklung für Gas und Strom
Die Preise für Gas und Strom sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Rahmenverträge bieten Kunden einen gesicherten, günstigeren Preis als den marktüblich angebotenen.
Aufgrund enger Zusammenarbeit mit Großlieferanten freuen wir uns, Ihnen über Rahmenverträge eine stabile Grundlage für die Energiekostenplanung bieten zu können. - Hinweis zu Abrechnungsverzögerungen
Aufgrund der umfangreichen Umstellungen durch die gesetzlichen Grundlagen kommt es derzeit noch zu Verzögerungen bei den Abrechnungsdiensten. Dies haben Sie sicherlich auch schon im Jahr 2024 festgestellt.
Wir bitten hierbei um Verständnis, dass wir darauf nur einen geringen Einfluss nehmen können.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team der WEBAU Weiden
Meldung vom 30.08.2023
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
mit großer Freude möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir zwei neue Auszubildende in unserem Team begrüßen dürfen:
Lea Gaßner und Lea Bachofner!
Meldung vom 29.06.2023
Liebe Kunden und Geschäftspartner,
wir ziehen um.
Die Rückkehr in unsere alten Räume ermöglicht uns ein neues Bürokonzept durch erweiterte Flächen.
Ab dem 03.07.2023 finden Sie uns unter folgender Adresse:
„WEBAU“ Weidener Baugesellschaft mbH
Goethestraße 7
92637 Weiden
Meldung vom 03.06.2022
Sehr geehrte Kunden,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir unser Versprechen Tradition. Innovation. WEBAU. für Sie erneut unter Beweis stellen können.
Der Digitalisierungstrend, der sich in den letzten Jahren rasant entwickelt hat, ist auch nicht an uns vorbeigezogen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen die Kommunikation zwischen Ihnen und uns zu revolutionieren. Ab dem 03.06.2022 ist das Kundenportal „Meine WEBAU“ für Sie zur Nutzung verfügbar.
Das gibt Ihnen und uns die Möglichkeit über eine App auf dem Smartphone bzw. ein Portal im Internet miteinander zu kommunizieren. Ziel hierbei ist, dass der Zeitaufwand, den Sie benötigen, um mit uns in Verbindung zu treten sich verringert oder sogar ganz verschwindet.
Was bietet Ihnen Meine WEBAU konkret?
- Abruf von Dokumenten, ohne mit uns in Kontakt treten zu müssen
- Schadensmeldung über das Smartphone mit der Möglichkeit Bilder anzuhängen
- Adressänderungen direkt im Portal ohne vorherigen Schriftverkehr mit uns
- Alle Informationen zu Ihrer Wohnung in ein paar Klicks erreichbar
Klicken Sie hier um sich direkt zu registrieren und von dem ersten Kundenportal in Weiden in der Oberpfalz zu profitieren!
Die Einladungsschreiben mit den dazu benötigten Registrierungscodes bekommen Sie im Laufe der nächsten Wochen zugesendet.
Mit freundlichem Gruß
Ihr Team der WEBAU Weiden
Meldung vom 03.04.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
seit dem 3. April gilt die 16. Bayerische Infektionsmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV).
Nach dieser Verordnung entfällt die Kontrollplicht eines 3G Nachweises. Für die anstehenden Versammlungen ist dies somit nicht mehr als Voraussetzung für eine Teilnahme notwendig.
Sollten Sie jedoch Symptome aufweisen, bitten wir Sie aus Rücksicht gegenüber anderen Teilnehmern der Veranstaltung fern zu bleiben.
Die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen entfällt ebenfalls mit Inkrafttreten dieser Verordnung.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der sogenannten „Hotspot-Regelung“ standortspezifisch temporär zu Einschränkungen kommen kann.
Sollte diese Regelung in unserer Region greifen, würden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Gehen Sie bei weiteren Fragen auf Ihren zuständigen Betreuer zu.
Ihre WEBAU GmbH

Weidener Baugesellschaft mbH
Goethestraße 7 (EG)
92637 Weiden
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09 61 / 43 75 4
Montag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Öffnungszeiten
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08:00 – 12:00 Uhr & 13:00 – 17:00 Uhr